Funktionsprüfung von Brandschutzklappen in Erfurt
Funktionsprüfung von Brandschutzklappen in Erfurt: Auslösen, Schließvorgang und Protokollierung. Mögliche Vermittlung an Sachkundige.
Funktionsprüfung von Brandschutzklappen
Die Funktionsprüfung ist eine zentrale Maßnahme zur Feststellung der Betriebsbereitschaft von Brandschutzklappen. Sie weist nach, dass die Klappe im Brandfall bestimmungsgemäß schließt und den Durchgang von Feuer durch die Lüftungsleitung unterbindet.
Intervalle richten sich nach dem Einzelfall: Die Häufigkeit der Funktionsprüfung hängt vom eingebauten System, den Herstellerangaben, der Zulassung oder Bauartgenehmigung, dem Brandschutzkonzept, der Gefährdungsbeurteilung, der Nutzung des Gebäudes und festgestellten Mängeln ab. Es gibt keinen pauschalen Turnus.
Ablauf der Funktionsprüfung
Der Ablauf der Funktionsprüfung richtet sich nach dem jeweiligen System und den Herstellerangaben. Folgende Schritte sind typisch:
- Vorbereitung: Klappe identifizieren, Bauart und Herstellerangaben prüfen, Zugang sicherstellen.
- Auslösen: Schließmechanismus auslösen – bei mechanischen Klappen über das Schmelzlot, bei motorischen Klappen über die Steuerung.
- Schließvorgang prüfen: Vollständigkeit, Geschwindigkeit und Leichtgängigkeit des Schließvorgangs kontrollieren.
- Endstellung prüfen: Korrekte Endstellung der Klappe und vollständiger Abschluss des Leitungsquerschnitts.
- Sichtprüfung: Klappe auf Beschädigung, Verschmutzung und Korrosion untersuchen.
- Rückstellung: Klappe wieder öffnen und in Betriebsstellung bringen.
- Protokollierung: Prüfdatum, Prüfer, Ergebnis und festgestellte Mängel dokumentieren.
Funktionsprüfung bei motorischen Brandschutzklappen
Bei motorischen Brandschutzklappen umfasst die Funktionsprüfung zusätzlich:
- Prüfung des Stellantriebs auf Funktion und Leichtgängigkeit
- Kontrolle der Endlagenschalter (AUF/ZU)
- Prüfung der Ansteuerung über Brandmeldeanlage oder Gebäudeleittechnik
- Kontrolle der elektrischen Verbindungen
- Prüfung der Notstromversorgung, falls vorhanden
Feststellung von Mängeln
Werden bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt – etwa unvollständiges Schließen, Schwergängigkeit, Beschädigung oder Korrosion –, sind diese zu dokumentieren. Je nach Art und Schwere des Mangels kann eine unverzügliche Instandsetzung erforderlich sein. Nach der Reparatur ist eine erneute Funktionsprüfung durchzuführen.
Dokumentation der Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung ist zu dokumentieren. Der Prüfbericht sollte mindestens enthalten:
- Bezeichnung und Standort der Klappe
- Datum der Prüfung
- Name und Qualifikation des Prüfers
- Prüfumfang und Ergebnis
- Festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen
- Unterschrift des Prüfers
Klappenart, Anzahl und den Stand der letzten Funktionsprüfung beschreiben – mögliche Vermittlung an einen Sachkundigen in Erfurt prüfen lassen.
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